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Kirchen-ABC

Papst

"italienisch papa: Vater

Der Papst ist das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und gemäß der Glaubenslehre Stellvertreter von Jesus Christus auf Erden. Er ist Bischof von Rom und zugleich Oberhaupt des Vatikanstaates. Johannes Paul II. war der 264. Amtsträger. Nach seinem Tod wurde Benedikt XVI. im Konklave zum 265. Papst gewählt. Der katholischen Kirche gehören laut Vatikan weltweit über eine Milliarde Gläubige an.

Der Glaubenslehre zufolge ist der Papst der Nachfolger des Apostels Petrus. Diesen hatte Jesus von Nazareth der Überlieferung zufolge als Kirchenführer eingesetzt. «Du bist Petrus (griechisch petros: Fels), und auf diesem Felsen will ich meine Kirche errichten.« Päpste werden seit Jahrhunderten in einem festgelegten Verfahren von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählt (siehe Konklave).

Aus den Worten Jesu, aus der Apostelgeschichte und aus der Tradition leitet die römisch-katholische Kirche das mit besonderen Vollmachten ausgestattete Petrusamt ab. Das Erste Vatikanische Konzil (erneut bestätigt vom Zweiten Vatikanischen Konzil) hat die unmittelbare Rechtshoheit des Papstes (siehe Jurisdiktionsprimat) in jedem Bistum anerkannt, die er ?jederzeit frei ausüben kann.? Er kann damit als Repräsentant der Gesamtkirche jederzeit jede bischöfliche Vollmacht in einem konkreten Fall an sich ziehen.

Offiziell lautet der Papst-Titel wie folgt: «Bischof von Rom, Statthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der Gesamtkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Diener der Diener Gottes.«"



Quelle: http://www.relilex.de/artikel.php?id=4865
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