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Pate/Patin

"Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen "pater" = Vater. Ursprünglich waren die Aufgaben der Taufpaten zum einen vor der Gemeinde eine Bürgschaft für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit eines erwachsenen Taufbewerbers abzulegen und zum anderen die Taufe zu bezeugen.

Diese beiden Aufgaben traten durch die Einführung der Kindertaufe und die Niederschrift der Taufhandlung in den Kirchbüchern in den Hintergrund. Bis ins 19. Jahrhundert fiel den Paten im Todesfall der Eltern allerdings die Sorgepflicht für ihr Taufkind zu.

Heute bekennt der Taufpate/die Taufpatin - gemeinsam mit den Eltern und stellvertretend für den Täufling - das Glaubensbekenntnis (siehe Apostolisches Glaubensbekenntnis). Außerdem verpflichtet er/sie sich, das Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten und die Eltern bei der religiösen Erziehung des Kindes zu unterstützen.

Voraussetzungen für das Patenamt sind in der evangelischen Kirche die Konfirmation und die Zugehörigkeit zu einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen. In der römisch-katholischen Kirche muss ein Pate/eine Patin ein gefirmtes Mitglied der katholischen Kirche sein. Christen aus anderen Kirchen können zusätzlich als Taufzeugen benannt werden."



Quelle: http://www.relilex.de/artikel.php?id=13554
Lizenz: cc-by-nc-sa

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